Lastenrad-Förderung

 - So geht es zum Zuschuss

Der Bund, die Bundesländer und verschiedene Städte & Kreise fördern unabhängig voneinander den Ankauf von (elektrischen) Lastenrädern für Personen- oder Warentransport.
Bei den meisten Antragstellungen müssen dem Antrag auf Lastenrad Förderung und E Lastenrad Förderung ein Angebot hinzugefügt werden. 

Möchten Sie einen Förderantrag stellen und benötigen dafür ein Angebot für den Ankauf eines Lastenrads, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Suchen Sie bitte das Lastenrad nach Wahl und eventuelles Zubehör in unserem onlineshop aus und fügen es in den Warenkorb ein.
Nachdem der Warenkorb komplett ist, führen Sie bitte alle weiteren Schritte des Bestellvorgangs aus.

Bitte beachten Sie dabei folgende Besonderheiten im Bestellablauf:
Vermerken Sie Im Hinweisfeld der Bestellung, letzte Seite im Bestellablauf:
 „Bitte übersenden Sie mir ein Angebot für meinen Förderantrag per email“.

Bitte wählen Sie bei der Bezahlart „Banküberweisung“ aus.
So braucht das Lastenfahrrad selbstverständlich NICHT zum Zeitpunkt der Angebotsbestellung bezahlt werden.

Auch müssen keine Daten, die für die Angebotserstellung nicht benötigt werden, eingegeben werden.
(Bankdaten etc. müssen nicht eingegeben werden!)

Das benötigte Angebot wird Ihnen dann per E-Mail zugesendet.

(Erst bei Eingang der Förderzusage und Ihrer endgültigen Bestellung bei uns, erfolgt dann die Bezahlung per Banküberweisung. Den Überweisungsbeleg benötigen Sie dann auch für Ihre Förderunterlagen).

 

Förderungen im Überblick:
 

Bundesweite Förderung von Schwerlastenrädern

Bundesweit wird der Erwerb von Schwerlastenrädern (Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und Nutzlast von mindestens 150 kg) bezuschusst. Nicht förderfähig sind: elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden wie unter anderen Lastenfahrräder mit Sitzbank-Einbauten und Anschnallgurten.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referat 424 – Kerntechnische Entsorgung, KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016

 

 

Lastenrad Förderung per Bundesland

 

Baden-Württemberg

Für wen: Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen

Förderhöhe: 30 % der Anschaffungskosten, max. 3.000 € pro Elektro-Lastenrad

https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/elektrolastenrader.html

 


Berlin

Für wen: Privatpersonen und für gewerbliche NutzerInnen, Freiberufler

Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

Ausgeschöpft | Neuaufstellung ab 2020!

E-Mail: lastenrad@senuvk.berlin.de


Hamburg

Für wen: Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Vereine, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige, Firmen

Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 2.000 € mit Elektro (zusätzlich 500 € Abwrackbonus für Kfz)

E-Mail: wirtschaft_1@ifbhh.de


Nordrhein-Westfalen

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Förderhöhe: Privat bis zu 30% des Kaufpreises (max. 1.000 €), geschäftlich bis zu 30% des Kaufpreises (max. 2.100 €), Kommunen bis zu 60% des Kaufpreises (max. 4.200 €)

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/index.php


Saarland

Für wen: Städte, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen

Förderhöhe: 50% der Anschaffungskosten (max. 2.000 € mit Elektro)

https://www.saarland.de/223033.htm


 

Lastenrad Förderung per Stadt oder Kreis

Aachen (Stadt)

Für wen: Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 2.000 € pro Elektro-Lastenrad

http://www.aachen.de/msg/404.html
 


Augsburg

Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Augsburg, Betriebe, Unternehmen und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung in Augsburg, gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis Augsburg, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Grundstück in Augsburg

Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 750 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/verkehr/radverkehr/lastenrad/


Bamberg (Stadt)

Für wen: Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

http://www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung


Celle (Stadt)

Für wen: Firmen, Institutionen, Privatpersonen und Vereine

Förderhöhe: 10% der Anschaffungskosten E-Lastenrad, max. 500 € pro Rad, max. 1.000 € je Antragsteller

E-Mail: klimaschutz@celle.de  


Dachau

Für wen: Privathaushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen

Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

http://www.dachau.de/freizeit-gesundheit/natur-umwelt/foerderprogramm-mobilitaet.html


Fürth

Für wen: Privatpersonen, eingetragene Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige mit Wohn- oder Firmensitz im Fürther Stadtgebiet

Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/verkehr/fahrradstadt/stadt-foerdert-lastenfahrraeder.aspx


Grafschaft Bentheim (Landkreis)

Für wen: Gewerbliche NutzerInnen (Firmen, Kleinunternehmer, Kindergärten, Kirchengemeinden etc.)

Förderhöhe: Festbetrag 500 €

https://www.grafschaft-bentheim.de/magazin/artikel.php?artikel=4671&type=2&menuid=325&topmenu=246&date=2017-09-08


Hannover (Region)

Für wen: Firmen, Freiberufler, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine Budget aufgebraucht - Fortsetzung angestrebt

Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1000 € mit Elektro

E-Mail: laralaped@region-hannover.de


Heidelberg

Für wen: Natürliche und juristische Personen

Förderhöhe: max. 500 € mit Elektro, max. 300 € ohne Elektro

E-Mail: raino.winkler@heidelberg.de oder astrid.damer@heidelberg.de
Quelle: heidelberg.de


Köln

Für wen: Kleine Unternehmen, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Krankenhäuser, Kitas

Förderhöhe: max. 50% der Anschaffungskosten, max. 2.500 € pro Lastenrad (mit und ohne Elektro)

lastenfahrrad@stadt-koeln.de


Limburg (Kreisstadt a.d. Lahn)

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

Förderhöhe: 600 € (zusätzlich 100 € bzw. 500 € Abwrackprämie für Kfz)

https://www.limburg.de/media/custom/2212_5652_1.PDF?1517300383


Lingen (Stadt)

Für wen: Privatpersonen

Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 500 €

https://www.lingen.de/leben_und_wohnen/oeffentlicher_personennahverkehr_oepnv/lastenfahrraeder_und_-pedelec/foerderung_von_lastenfahrraedern_und_-pedelecs.html


Mainz (Stadtwerke)

Für wen: Ökostrom-Kunden der Mainzer Stadtwerke - Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen

Förderhöhe: 600 € für ein Elektro-Lastenrad

https://www.mainzerenergie.de/foerderung


München

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 1.000 € (zusätzlich 1.000 € Abwrackprämie für Kfz)

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_Elektromobilitaet.html


Münster

Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige und private Nutzungsgemeinschaften [seit 18.4.2019 alle Mittel ausgeschöpft]

Förderhöhe: 30% der Anschaffungskosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

E-Mail: lastenleeze@stadt-muenster.de


Regensburg (Stadt)

Für wen: Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen

Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 400 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

E-Mail: klimaschutz@regensburg.de


Sonthofen (Stadt)

Für wen: Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen [Förderanträge für 2019 können bis 15. März 2019 eingereicht werden]

Förderhöhe: max. 400 € ohne Elektro, max. 800 € mit Elektro

https://stadt-sonthofen.de/radstadt/service-rund-ums-rad/


Stuttgart

Für wen: Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende

Förderhöhe: 50% des Kaufpreises max 1.700 €

https://www.stuttgart.de/lastenrad


Wiesbaden

Für wen: Privatpersonen, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Organisationen

Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro

E-Mail: lastenradfoerderung@wiesbaden.de  


Würzburg

Für wen: Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg und Organisationen mit Sitz, Niederlassung oder Wirkungskreis in Würzburg

Förderhöhe: 25-50% der Nettokosten, max. 500 € bis 1.500 € (zusätzlich Sauber Mobil Bonus möglich)

E-Mail: sauber.mobil@stadt.wuerzburg.de


Wir bemühen uns die Übersicht der Lastenrad Förderung / E-Lastenrad Förderung umfänglich darzustellen. Auf Grund der kommunalen Struktur und dynamischen Veränderungen kann die Übersicht aber nie komplett und aktuell sein.
Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Kommune vor Ort.
Wir übernehmen keine Verantwortung für Vollständigkeit und Abweichungen.